Ab 60 Minuten Verspätung erhalten Sie eine Entschädigung von 25 Prozent des gezahlten Fahrpreises für die einfache Fahrt, ab 120 Minuten Verspätung 50 Prozent.
Zeitfahrkarten des Nah- und Fernverkehrs werden pauschal je Verspätung ab 60 Minuten entschädigt:
Reichen Sie deshalb bitte Verspätungsfälle bei Zeitfahrkarten des Nahverkehrs gesammelt nach Ablauf der Geltungsdauer beim Servicecenter Fahrgastrechte ein.
Schönes-Wochenende-Ticket, Quer-durchs-Land-Ticket und Länder-Tickets sind Zeitfahrkarten des Nahverkehrs.
Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielort Ihrer Fahrkarte können Sie:
Bei einer zu erwartenden Verspätung von mehr als 60 Minuten am Zielort ihrer Fahrkarte können Sie:
Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielort von mindestens 60 Minuten und einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr, können Sie ein anderes Verkehrsmittel nutzen. Die Kosten werden bis maximal 80 Euro erstattet.
Dies gilt ebenfalls bei Ausfall eines Zuges, sofern es sich dabei um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und der Zielbahnhof ohne die Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24 Uhr erreicht werden kann.
Stellt Ihnen die Eisenbahn die Leistung zur Verfügung, hat diese grundsätzlich Vorrang vor selbst organisierten Alternativen.
Wird aufgrund eines Zugausfalls oder einer Verspätung eine Übernachtung erforderlich und ist die Fortsetzung der Fahrt am selben Tag nicht zumutbar, werden Ihnen angemessene Übernachtungskosten erstattet. Stellt Ihnen die Eisenbahn eine Übernachtung zur Verfügung, hat dies grundsätzlich Vorrang vor selbst organisierten Alternativen. Die Eisenbahn kann Ihnen alternativ auch eine Weiterbeförderung (z.B. mit Taxi) zu Ihrem eigentlichen Zielort anbieten.
Damit Sie schnell und einfach Ihre Ansprüche geltend machen können, nutzen Sie bitte das Fahrgastrechte-Formular. Es hilft Ihnen, alle zur Bearbeitung erforderlichen Daten vollständig anzugeben und ermöglicht die zügige Bearbeitung. Ihrer Ansprüche. Sie erhalten das Formular im Zug, am DB Service Point, im DB Reisezentrum oder als Online-Formular unter www.fahrgastrechte.info oder z.B. unter www.bahn.de/fahrgastrechte.
Sie können Ihre Entschädigungsansprüche geltend machen:
Bei dem Eisenbahnunternehmen, dessen Zug ausgefallen ist oder verspätet war, wenn es sich bei der Fahrt nicht um eine Reisekette aus mehreren Zügen verschiedener Eisenbahnunternehmen gehandelt hat. Eine Übersicht der Eisenbahnunternehmen finden Sie unter www.fahrgastrechte.info.
Die Eisenbahnunternehmen haften nicht bei:
Sollten Sie Einwände gegen Entschädigungsentscheidungen haben, richten Sie Ihren Widerspruch bitte an die Stelle, die die Entschädigungsentscheidung getroffen hat.
Beschwerden gegen Entscheidungen des Servicecenters Fahrgastrechte richten Sie bitte an das Eisenbahnunternehmen, dessen Zug ausgefallen oder verspätet war. Das gleiche gilt für Anfragen und Beschwerden allgemeiner Art.
Adressen von Schlichtungsstellen zum Thema Fahrgastrechte finden Sie im Internet unter www.bahn.de/fahrgastrechte, www.busse-bahnen.de sowie unter www.fahrgastrechte.info.
Nationale Durchsetzungsstellen für die neuen Fahrgastrechte sind die Eisenbahnaufsichtsbehörden der Bundesländer sowie das Eisenbahnbundesamt.
Der HEX ist Mitglied der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp).
Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihrer Beschwerde durch das Verkehrsunternehmen nicht zufrieden sein, können sie sich an die söp wenden. Dort wird Ihr Anliegen geprüft und ein Schlichtungsvorschlag zur einvernehmlichen und außergerichtlichen Streitbeilegung erarbeitet.
Kontakt:
söp Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr
Fasanenstraße 81,
10623 Berlin
Tel. 030.6449933-0
E-Mail: kontakt@soep-online.de